Geschäftsbedingungen

 

Liebe Kundinnen und Kunden

 

Wir möchten Sie gerne über einige organisatorische Grundlagen in unserer Praxis informieren.

Bei Unklarheiten bitten wir Sie bei unseren Team–Mitgliedern nachzufragen.

  • Behandlungsdauer: Der Tarif für eine Physiotherapiebehandlung beruht auf einer Sitzungspauschale und ist zeitunabhängig. 

  • Behandlungsanzahl pro Jahr: Eine Beschränkung der Anzahl Behandlungen pro Jahr ist in der Krankenpflegeverordnung gesetzlich nicht vorgesehen Art. 5, Abs. 4 KLV. 

  • Rechnung: Wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, werden die Physiotherapiebehandlungen von der Krankenkasse (Grundversicherung), der Unfallversicherung oder der IV bezahlt.
  • Selbstzahler / Abrechnung über Zusatzversicherung: Die Physiotherapiebehandlungen können auch selbst bezahlt werden (mit oder ohne Arztverordnung, z.B. bei hoher Franchise). Behandlungen können zum Teil auch über die Zusatzversicherung abgerechnet werden. Fragen Sie nach Ihrer Zusatzversicherung. 

  • Verhinderungsfall: Im Verhinderungsfall bitte 24 Stunden vorher absagen, sonst muss der Termin verrechnet werden.
  • Therapeuten- resp. Praxiswahl: Grundsätzlich können Sie Ihre Physiotherapeutin und Ihren Physiotherapeuten frei wählen.

Wir nehmen Anregungen, Kritik und selbstverständlich auch Lob gerne entgegen!